TV 1862 Leutershausen e.V.
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Unsere Trainer

Durch unseren Fokus auf eine gute Jugendarbeit und um den Spaß am Tennissport möglichst effektiv vermitteln zu können, sind in unserem Verein viele ehrenamtliche Trainer und Betreuer aktiv. Davon ist einer mit der C-Lizenz des Bayerischen Tennis-Verbands ausgestattet, um den Neumitgliedern und vor allem den Jüngsten unter den Tennisinteressenten einen guten Start in den Sport zu ermöglichen.

Unsere Trainer sind derzeit:


Philipp Schuler (C-Lizenztrainer)
Alexander Schuler (ehrenamtlicher Trainer)
Anke Schuler (ehrenamtliche Trainerin und Jugendsportwartin)

Falls sie Interesse daran haben (ob Jung oder Alt), mal in den Tennissport zu schnuppern, schauen sie doch unter den Punkt "Mitglied werden". Wir würden uns freuen!

Spieltreff Tennis

 

 

Vereinsleben & Veranstaltungen

Neben unseren zahlreichen Mannschaften, die jedes Jahr an der Wettkampfrunde des Bayerischen Tennisverbandes (BTV) teilnehmen - siehe Mannschaften - bietet unsere Abteilung noch zahlreiche, jährlich wiederkehrende Veranstaltungen. Zu jährlichen Veranstaltungen kommen oftmals noch spontane und einmalige Veranstaltungen hinzu - diese werden im Terminkalender oder unter den News angekündigt. Einen kleinen Ausschnitt aus unserem Vereinsleben wollen wir ihnen nicht vorenthalten:

Zum Saisonauftakt (meist Mitte April) findet des Öfteren ein obligatorisches Schleifchenturnier statt, bei dem der Start in das neue Tennisjahr eingeläutet wird. Anschließend hieran wird in gemütlicher Runde noch eine Brotzeit veranstaltet und die Vorfreude auf ein weiteres, schönes Jahr mit dem Tennissport ausgelebt!

Ab Anfang Mai bis Mitte Juli ist das Vereinsleben ganz auf unseren Mannschaftssport ausgerichtet und fast jedes Wochenende ist Samstag/Sonntag ein Punktspiel auf unserer Anlage zu sehen. Mehr dazu finden sie unter "Mannschaften", die Berichte der letzten Jahre in unserem Downloadbereich. Bei diesen Medenspielen geht es neben dem sportlichen Ehrgeiz auch sehr gesellig zu und viele Mitglieder kommen als Zuschauer vorbei. Über jubelnde Gäste und Interessenten an unseren Mannschaften freuen wir uns besonders!

Danach folgt meist Ende Juli/oder Anfang August die jährliche Vereinsmeisterschaft, bei denen sich Jung & Alt in allen Klassen sportlich messen können und bestimmen, wer der Sieger der Tennisabteilung wird. Am Finalwochenende verschlägt es viele Zuschauer auf unsere Anlage und die Vereinsmeister werden bei einer Zeremonie mit Pokalen und Preisen bedacht. Anschließend hieran hat sich in den letzten Jahren die schöne Tradition herausgebildet, noch Sonntag abends ein kleines Vesper zu veranstalten, um alle mitspielenden Mitglieder noch einmal zu versammeln.

Seit vielen Jahren einen festen Platz im Terminkalender unserer Abteilung hat das Mixed-Turnier im August /September eingenommen (organisiert von Monika Schock), bei dem Männer und Frauen in gemischten Teams gegeneinander Doppel spielen. Neben einem Handicap-Platz, bei dem mit diversen Aktionen Hindernisse umspielt werden müssen, kommt auch der Spaß dank eines ausführlichen Programms in den Kaffee & Kuchen-Pausen nie zu kurz. Abgerundet wird dieses Spaßturnier mit einem Abendessen und einer Siegerehrung nach dem Motto "Preise, die keiner will", bei dem jeder Teilnehmer mit einem "Trostpreis" bedacht wird! Danach klingt der Abend bei Musik & Getränken auf unserer Anlage aus.

Daneben unternehmen unsere einzelnen Mannschaften noch diverse Ausflüge und organisieren eigene Veranstaltungen, so z.B. unsere Damenmannschaft mit einem jährlichen Schleifchenturnier mit den Herren der TSV Fichte Ansbach. An Pfingsten kämpft zudem jährlich eine Abordnung des TV Leutershausen um den Bechhöfener Pinsel bei einem dortigen Mixed-Doppel-turnier, welches von unserer Abteilung letztmalig 2012 gewonnen werden konnte! Neben diesen jährlichen Veranstaltungen gibt es somit noch einiges anderes in unserem Verein zu erleben, worüber immer in unserem Terminkalender oder in den News hingewiesen wird. Falls wir ihr Interesse geweckt haben, schnuppern sie doch mal bei uns hinein. Wir würden uns freuen!

 

Mitglied werden

Wenn sie Interesse daran haben, in Zukunft

  • Tennissport betreiben
  • am Ball und fit bleiben
  • Ihre Freizeit aktiv nutzen
  • Freunde treffen
  • Geselligkeit genießen
  • sich vom Alltags-Stress erholen wollen,

dann werden sie doch Mitglied in unserer Tennisabteilung!

Ob Anfänger, Fortgeschrittener oder Profi - bei uns liegen Sie immer richtig, falls sie Interesse am Tennissport und der gelben Filzkugel haben.

Familien sind besonders willkommen:Ehepaare zahlen einen ermäßigten Beitrag und Kinder haben vielfältige Möglichkeiten zur Teilnahme an Training bei unseren ehrenamtlichen Trainern und Wettbewerben (Mannschaften)!

Wir bieten Ihnen:

  • 4 Freiplätze in reizvoller, ruhiger Umgebung
  • Gemütliches Vereinsheim mit großer Sonnenterrasse
  • Medenspiele und sportlichen Wettbewerb
  • Vielfältige Trainingsmöglichkeiten
  • Ein reges und geselliges Vereinsleben & Veranstaltungen

Und das alles zu einem erschwinglichen Preis - unsere Beiträge finden sie hier

Wir würden uns sehr freuen, sie bald als Mitglied in unserer Tennisfamilie begrüßen zu dürfen!

Ihre Tennisabteilung des TV Leutershausen

Platz- / Hausordnung

Spiel-, Platz- und Hausordnung der Tennisabteilung des TV 1862 Leutershausen e.V.

1. Allgemeines

  1. Die Tennisplätze des TV 1862 Leutershausen stehen allen Mitgliedern der Tennisabteilung zur aktiven Sportausübung zur Verfügung.
  2. Das Betreten und Benutzen der Tennisplätze sowie der Nebenanlagen erfolgt auf eigene Gefahr. Der TV 1862 Leutershausen lehnt jede über die gesetzliche Haftpflicht hinausgehende Haftung ab. Kindern unter sechs Jahren ist das Betreten der Tennisplätze nicht gestattet.
  3. Die Clubmitglieder sind im Rahmen der über den Bayerischen Landessportverband bestehenden Sammelversicherung gegen Unfall versichert.

2. SPIELBETRIEB

  1. Der Spielbetrieb beginnt nach der Winterpause, wenn die Plätze vom Vorstand freigegeben wurden.
  2. Ein Platz ist dann gesperrt, wenn das Netz heruntergedreht ist oder der Platzwart den Platz sperrt.
  3. Auf den Tennisplätzen darf nur in Tennisbekleidung und mit Tennisschuhen gespielt werden.
  4. Die Plätze und das Zubehör sind sorgfältig und schonend zu behandeln.
  5. Über die Bespielbarkeit der Plätze entscheidet der Platzwart. Den Anordnungen des Platzwartes bzw. seines Stellvertreters ist unbedingt Folge zu leisten.
  6. Die Spielstunde beginnt jeweils zur vollen Stunde. Die jeweilige Spielzeit beträgt 55 Minuten, die Doppelstunde 115 Minuten. Sonderregelungen bezüglich der Spielzeit gelten bei Turnieren, Freundschaftsturnieren, Trainingszeiten, Forderungsspielen und Spielen im Rahmen von Clubmeisterschaften etc. Nach dem Spiel haben die Spieler ihre benutzten Plätze selbst abzuziehen.

3. SPIELBERECHTIGUNG – GASTSPIELER

  1. Spielberechtigt sind grundsätzlich nur Mitglieder der Tennisabteilung des TV 1862 Leutershausen.
  2. Gäste dürfen grundsätzlich nur mit Clubmitgliedern und jeweils nur außerhalb der Hauptspielzeiten spielen. (Hauptspielzeiten sind werktags von 18.00 bis 20.00 Uhr). Gastspieler können nur dann spielen, wenn dadurch der Spielbetrieb der Clubmitglieder nicht beeinträchtigt wird. Die Gebühr für Gastspieler beträgt zur Zeit 3,- E pro Stunde, pro Gast und Platz. Die Gebühr ist vor Spielbeginn fällig. Ab 18.00 Uhr dürfen Gastspieler keine Plätze im Voraus belegen. Gastspieler sind verpflichtet, sich an diese Spielordnung zu halten. Gastspielern ist es nicht möglich, die Anlage regelmäßig oder häufig zu benutzen, hierfür ist unbedingt die Mitgliedschaft in der Tennisabteilung des TVL erforderlich.
  3. Verein und Abteilung übernehmen Gastspielern gegenüber grundsätzlich keine Haftung für Personen- oder Sachschäden. Gastspieler sind vom Verein oder der Abteilung nicht gegen Unfälle versichert.

4. PLATZTAFEL - PLATZBELEGUNG

  1. Für jedes Clubmitglied ist eine Namenskarte vorhanden. Diese wird für die Platzbelegung auf den für den allgemeinen Spielbetrieb freigegebenen Plätzen verwendet. Wenn nicht gespielt wird, können die Namenskarten in eine neben der Platzbelegungstafel befindliche Tafel gesteckt werden. Es darf nur auf dem Platz gespielt werden, den der Spieler mit seiner Karte für die jeweilige Zeit belegt hat. Bis zur Beendigung des Spiels muss die Karte eingesteckt bleiben. Beim Einzel wird eine Spielzeit durch EINE Karte belegt, beim Doppel werden zwei Spielzeiten durch ZWEI Karten belegt. Wer seine Spielzeit nicht nutzt, muss seine Namenskarte spätestens 10 Minuten vor Beginn der Spielzeit entfernen oder entfernen lassen. Nicht entfernte Karten können nach Ablauf von 10 Minuten der neuen Spielzeit von der Tafel genommen werden. Erscheint ein Spieler nicht spätestens 10 Minuten nach Beginn der Spielzeit, so kann der von ihm belegte Platz von einem anderen Mitglied unter der Voraussetzung übernommen werden, dass die Namenskarte des Übernehmenden eingesteckt wird. Das gleiche gilt für Plätze, die für den Trainingsbetrieb gesperrt sind.
  2. Nehmen Spieler an einem Training teil, für das Plätze reserviert sind, dürfen sie bis zum Ende des Trainings mit ihrer Namenskarte gleichzeitig keine anderen Plätze belegen.
  3. Die Platzbelegungstafel dient nicht zur Aufbewahrung von Namenskarten. Eingesteckt gebliebene Karten werden deshalb entfernt. Dies gilt auch für Karten, die sich nach Saisonschluss noch an der Belegungstafel befinden.
  4. Kinder und Schüler dürfen an Werktagen ab 18.00 Uhr keinen Platz im Voraus belegen. Sie dürfen den Platz aber dann belegen, wenn dieser während ihrer Anwesenheit noch frei ist.

5. PLATZPFLEGE

  1. Nach jeder Spielzeit ist der gesamte Platz mit dem Besen oder der sonst dafür vorgesehenen Kehreinrichtung abzuziehen. Bei Turnieren, Forderungen, Trainingsbetrieb oder Doppelspielen ist der Platz nach Spielende abzuziehen. Bei starkem Regen braucht nicht abgezogen zu werden. Bei trockener Witterung ist der Platz vor Spielbeginn zu wässern.

6. HAUSORDNUNG

  1. Alle Einrichtungsgegenstände sind pfleglich zu behandeln. Das Clubheim darf nicht mit Tennisschuhen betreten werden. Von der Terasse oder dem Clubheim mitgenommene Stühle, Sonnenschirme oder Sonstiges sind nach Gebrauch umgehend wieder zurückzustellen.

7. VERSTÖßE UND FOLGEN

  1. Bei Verstößen gegen diese Spiel- und Platzordnung sowie bei missbräuchlicher Benutzung einer fremden Namenskarte, kann der Vorstand, gegenüber demjenigen, der es missbraucht oder demjenigen der den Missbrauch ermöglicht, ein befristetes Spielverbot verhängen.

TV 1862 Leutershausen - Abteilung Tennis - Die Abteilungsleitung

Abteilungssatzung

Satzung der Tennisabteilung des TV 1862 Leutershausen e.V.

§1 - Name und Zweck

  1. Die Abteilung trägt den Namen: Tennisabteilung im TV 1862 Leutershausen e.V."
  2. Die Abteilung ist kein selbständiger Verein. Für sie gelten die Bestimmungen und Beschlüsse des Turnvereins 1862 Leutershausen e.V.
  3. Sie bezweckt die Pflege des Tennissports, die Erziehung der Mitglieder zu sportlicher Auffassung und zu fairem Verhalten im Wettkampf sowie die Pflege der Geselligkeit unter den Mitgliedern.

§2 - Mitgliedschaft

  1. Mitglieder können sein:
    1. Kinder
    2. Jugendliche
    3. aktive oder passive Erwachsene
  2. Unabdingbare Voraussetzung für einen Beitritt ist die Mitgliedschaft im Hauptverein. Die Mitgliedschaft erwirbt, wer eine schriftliche Beitrittserklärung bei der Abteilungsleitung abgibt. Bei Kindern und Jugendlichen ist die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Über den Aufnahmeantrag entscheidet die Abteilungsleitung. Für eine etwaige Ablehnung brauchen Gründe nicht angegeben zu werden. Einspruch gegen den Ablehnungsbescheid ist zulässig. Er ist innerhalb zwei Wochen nach Empfang des Ablehnungsbescheides an die Abteilungsversammlung zu richten, die dann endgültig mit einfacher Stimmenmehrheit entscheidet. Die Mitgliedschaft endet:
    1. durch schriftlich erklärten Austritt
    2. durch Tod
    3. durch Ausschluss.
  3. Der Austritt kann nur zum 31. Dezember eines jeden Jahres unter Einhaltung einer Frist von einem Monat erklärt werden. Den Ausschluss eines Mitgliedes kann die Abteilungsleitung veranlassen, wenn -
    1. das Mitglied mit einem Jahresbeitrag im Rückstand ist,
    2. das Mitglied durch sein Verhalten das Ansehen der Abteilung schädigt.
  4. Der Ausschluss aus der Abteilung wird dem Betreffenden unter Angabe von Gründen mitgeteilt. Gegen den Beschluss kann innerhalb zwei Wochen nach Empfang Einspruch erhoben werden. Er ist an die Abteilungsversammlung zu richten, die dann in geheimer Abstimmung mit einfacher Stimmenmehrheit entscheidet.

§3 - Rechte und Pflichten der Mitglieder

  1. Die Mitglieder haben das Recht, an den Veranstaltungen der Abteilung teilzunehmen, und alle aktiven Mitglieder, sich seiner sportlichen Einrichtungen zu bedienen.
  2. Von den Mitgliedern wird erwartet, dass sie am Leben der Abteilung teilnehmen, ihre Arbeit fördern und unterstützen und Schädigungen ihres Ansehens, ihrer Bestrebungen und ihres Vermögens verhindern.
  3. Alle Mitglieder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, haben Sitz und Stimme in der Abteilungsversammlung sowie aktives und passives Wahlrecht zu den €mtern der Abteilung. Zum 1. und 2. Abteilungsleiter kann jedoch nur gewählt werden, wer das 21. Lebensjahr vollendet hat.
  4. Jedes Mitglied hat die Bestimmungen dieser Satzung zu beachten.
  5. Die Mitglieder sind zur Zahlung der festgesetzten Mitgliedsbeiträge und Gebühren verpflichtet.

§4 - Mitgliedsbeiträge, Aufnahmegebühren

  1. Die Höhe des Jahresbeitrages und der Aufnahmegebühr wird von der Abteilungsversammlung festgesetzt. Schülern, Jugendlichen, Studenten – und Familien können Beitragsermäßigungen eingeräumt werden.
  2. Für passive Mitglieder ist ein gesonderter Jahresbeitrag festzusetzen.
  3. Der Jahresbeitrag ist bis spätestens 31. März auf das Bankkonto der Abteilung einzuzahlen. Der Abteilungsleitung wird gestattet, die Beiträge durch Bankeinzug zu erheben.

§5 - Organe der Abteilung

  1. Die Organe der Abteilung sind:
    1. die Abteilungsversammlung
    2. die Abteilungsleitung

§6 – Abteilungsversammlung

  1. Die Abteilungsversammlung ist das oberste Organ der Abteilung.
  2. Die ordentliche Abteilungsversammlung ist jährlich abzuhalten, und zwar möglichst bis zum 31. März.
  3. Außerordentliche Abteilungsversammlungen werden bei Bedarf einberufen.
  4. Sie muss einberufen werden, wenn es von mindestens einem Viertel der stimmberechtigten Mitglieder (siehe ¤ 3 Abs. 3) schriftlich beantragt wird.
  5. Ort, Zeit und Tagesordnung ist den Mitgliedern mindestens 10 Tage vorher schriftlich bekanntzugeben. Anträge sollen der Abteilungsleitung spätestens 5 Tage vor der Versammlung schriftlich eingereicht werden. Sie können jedoch auch noch in der Versammlung gestellt werden. Die Abteilungsversammlung entscheidet darüber, ob die Anträge zur Beratung und Beschlussfassung zugelassen werden.
  6. Die Abteilungsversammlung wird vom 1. Abteilungsleiter oder seinem Stellvertreter geleitet. Sie ist in jedem Falle ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Beschlüsse werden, soweit in dieser Satzung nichts anderes bestimmt ist, mit einfacher Mehrheit gefasst. Stimmenthaltungen zählen bei der Abstimmung nicht. Das Stimmrecht eines Mitgliedes ist nicht übertragbar.
  7. Beschlüsse über Satzungsänderungen bedürfen einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.
  8. In der ordentlichen Abteilungsversammlung haben die Mitglieder der Abteilungsleitung, der Vergnügungswart und der Turnierwart über die Tätigkeit im abgelaufenen Vereinsjahr Bericht zu erstatten. Der Kassierer hat Rechnung über die Abteilungskasse abzulegen. Die Revision der Kasse muss vorher durch zwei in der vorjährigen ordentlichen Abteilungsversammlung gewählte Rechnungsprüfer vorgenommen werden.
  9. Beschlüsse der Abteilungsversammlung sind insbesondere erforderlich in folgenden Angelegenheiten:
    1. Auflösung der Abteilung
    2. Satzungsänderungen
    3. Festsetzung der Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren
    4. Entlastung der Abteilungsleitung
    5. Neuwahl der Abteilungsleitung, des Vergnügungswartes und des Sportwartes
    6. Wahl der Rechnungsprüfer
    7. Investitionen, sofern die Kosten im Einzelfall EUR 5.000,- übersteigen.
  10. Über die Wahlen und sonstigen Beschlüsse der Abteilungsversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen, die vom Abteilungsleiter und vom Schriftführer zu unterzeichnen ist.

§7 – Abteilungsleitung

  1. Die Abteilungsleitung setzt sich zusammen aus:
    1. dem 1. Abteilungsleiter
    2. dem 2. Abteilungsleiter
    3. dem Kassierer
    4. dem Schriftführer
    5. dem Sportwart.
  2. Die Abteilungsleitung führt die laufenden Geschäfte der Abteilung. Sie ist verpflichtet, diese Tätigkeit sorgfältig und gewissenhaft durchzuführen.
  3. Beschlüsse der Abteilungsleitung können schriftlich oder mündlich gefasst werden. Sie sind in allen Abteilungsangelegenheiten zulässig und bedürfen der Zustimmung von drei Mitgliedern.
  4. Beschlüsse über Investitionen, deren Wert E 5.000,- im Einzelfall übersteigt, sind von der Abteilungsversammlung zu genehmigen (siehe ¤ 6 Abs. 6).
  5. Der Kassierer führt die Kasse des Vereins, überwacht die Einhebung der Beträge, tätigt die laufenden Ausgaben und verwaltet das Geldvermögen des Vereins.
  6. Der Schriftführer führt die Protokolle und erledigt den Schriftverkehr gemeinsam mit dem 1. Abteilungsleiter.

§8 – Amtszeit

  1. Die Wahl der Abteilungsleitung, des Vergnügungswartes und des Sportwartes erfolgt auf die Dauer von 2 Jahren.
  2. Scheidet eine der in Abs. 1) genannten Personen während der Wahlperiode aus, kann die Abteilungsleitung bis zur nächsten Abteilungsversammlung einen kommissarischen Nachfolger bestimmen.

§9 – Auflösung

  1. Über die Auflösung der Abteilung entscheidet eine eigens hierzu einberufene Abteilungsversammlung.
  2. Zur Beschlussfassung über die Auflösung bedarf es einer Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. Stimmenthaltungen dürfen in die Mehrheitsberechnung nicht mit einbezogen werden.

§10 – Schlussbestimmung

Im übrigen gelten die Bestimmungen der Satzung des Hauptvereins TV 1862 Leutershausen e.V.

Beschlossen von der Abteilungsversammlung am 11. Oktober 2000.

Beschlossen von der Hauptversammlung des TVL am 31. März 2001.

Die Abteilungsleitung

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